Frage:
Wie kann ein scheinehenverdacht widerlegt werden?
christina b
2006-07-07 14:23:47 UTC
Wie kann ein scheinehenverdacht widerlegt werden?
Sechs antworten:
stellina
2006-07-07 14:29:16 UTC
das wird vom amt überprüft.. hier eine gute site dazu.. ich hoffe jedoch nicht dass es überall so abläuft!!



unter dem link tipps findest du tipps was man tun kann wenn man einer scheinehe verdächtigt wird !!!!!









http://people.freenet.de/scheinehe/frame.htm





http://people.freenet.de/scheinehe/frame.htm
2006-07-09 12:17:45 UTC
Gehe hier ganz direkt und pragmatisch vor. Lass dir eventuelle Vorwürfe des Amtes schriftlich geben. Scheinehe wird vermutet wenn beide keinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben, es auf Grund eines Altersunterschiedes und/oder grober Sprachschwierigkeiten schwer ist, an eine Kommunikation zu glauben, die auf Liebe beruht. Der/die Partner/in taucht öfter mal mit anderen Partner/in auf. Keinen gemeinsamen Haushalt ( persönliche Sachen, Bekleidung, Papiere, die berühmte benutzte 2. Zahnbürste im Bad etc.) mangelnde Kenntnisse über Eigenheiten des Partners, seiner Daten und seiner Geschichte. Widersprüchliche Angaben zum Thema Kennenlernen.. der Verdacht für diese Eheschliessung bezahlt worden zu sein..

Auf jeden Fall ist es ein Vorwurf, der wenn er erstmal im Raum steht, sehr schwer zu widerlegen ist. Wortwörtliche Absprachen mit dem Partner sind auch nicht zu empfehlen, sondern im besten Fall isses ja keine Scheinehe und darum würde ich notfalls solange es nötig ist, kämpfen.. da zahlt sich Hartnäckigkeit aus.. die Gesetze haben sich in den letzten Monaten gerade in Sachen Ausländerrecht verschärft.
gummibaer37
2006-07-08 04:12:25 UTC
Ich würde auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Darin muß die Ausländerbehörde nämlich ihren Verdacht ausrreichend begründen. Außerdem würde ich der Ausländerbehörde direkt sagen, dass ich damit vor Gericht gehe. Da es meist schwierig ist, den Verdacht der Scheinehe entsprechend zu begründen, kann es sein, dass die Ausländerbehörde dann doch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Falls du einen Ablehnungsbescheid bekommst, schaue, wo es in deiner Stadt "Pro Asyl" gibt und lass dich dort anwaltlich beraten.
tacatej
2006-07-07 16:37:21 UTC
eine ehe ist für mich eine ehe, alles andere ist deutsche bürokratie .

es interessiert doch nur ,weil der andere nicht aus deutschland ist .....

lebt zusammen und seid glücklich und wenns schief geht ist es nicht anders als bei vielen ,vielen innerdeutschen ehen.

könnte ein partner auch ohne ehe zu dir nach deutschland kommen ,gäbe es auch keine scheinehen.... lg...:)
Big Andy
2006-07-07 15:04:10 UTC
Ich gehe bei der Antwort davon aus, dass Du betroffen bist. Deshalb richte ich mich direkt an dich.



Wenn Du schon unter Verdacht stehst, dann hast Du in unserem "Rechtsstaat" bereits ein Problem. Der freundliche Beamte, der sich da an dir festgebissen hat, wird aus welchen Gründen auch immer alles daran setzen, dir die Scheinehe nachzuweisen. Da könne kleinste Fehler zum Verhängnis werden. Achte in allen deinen Aktionen darauf, dass man dir nicht "beweisen" kann.



Da es hier im Regelfall um Verwaltungsgerichtsgerichtsverfahren geht, zählt die Tatsache nichts. Ich hab da meine Erfahrungen gemacht!!!!

Es zählt nur, ob der Verwaltungsakt fehlerfrei ist. Wenn Du also Ansatzpunkte lieferst, da kann bereits ein kleiner Ehestreit, bei dem einer zeitweilig aus der Wohnung auszieht vollkommen ausreichen.



Nehme die Situation ernst und gehe schnellstens auf die Seite, die dir oben schon empfohlen wurde und nehme Kontakt zu Leuten auf, die bereits einschlägige Erfahrungen haben!



Entschuldige, wenn ich nicht konkret antworte aber ich will mich nicht angreifbar machen.
genau_daneben_denken
2006-07-07 14:27:12 UTC
Kind gebären.



Oder dem Frager etwas über Anstand erzählen,

bis der das begriffen hat.

(Vorsicht: dauert.)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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