Frage:
Was braucht man um jemanden nach Deutschland einzuladen?
herzblüte
2006-09-15 02:26:38 UTC
Was ich schon weiß , ist dass man eine Verpflichtungserklärung machen muss die es beim Bürgerbüro gibt. Wisst ihr , ob man Einkommensnachweise abgeben muss und für den Einreisenden eine Versicherung abschließen muss?
Wie lange dauert die Bearbeitung und welche Unterlagen braucht man ?
Wäre nett , wenn ihr eure Erfahrungen schildert .
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten
Acht antworten:
Ulli
2006-09-15 02:45:04 UTC
Es kommt ganz auf die Nationalität deines Besuches an. Wir hatten in diesem Sommer einen nahen Verwandten aus Nordafrika drei Wochen lang zu Besuch. Folgende Unterlagen mussten wir dem Ausländeramt unserer Kreisstadt vorlegen:



Mietvertrag (unsere Wohnung musste eine bestimmte Grösse haben)



Personalausweise (unsere und eine Kopie des Passes des Einreisenden)



die drei letzten Verdienstabrechnungen (netto etwas über 1.500 EURO mussten nachgewiesen werden pro Monat)

- alternativ könnte man die evtl. Abschiebegebühr voraus hinterlegen (falls man dieses Nettoeinkommen nicht hat)



die von dir erwähnte Verpflichtungserklärung (Unterschriften durften nur vor den Augen der Ausländerbehördenmitarbeiter geleistet werden)



Auslandskrankenversicherung (hat unser Besuch selbst abgeschlossen)



die deutsche Botschaft im Ausland hat von unserem Besuch dann unsere Papiere (also die, die wir vom Ausländeramt gegen Gebühr erhalten haben) und von unserem Besucher selbst auch noch Arbeitsvertrag, Urlaubsgenehmigung, Gehaltsabrechnungen, Ausweis, Tickets für Hin- und Rückflug verlangt, bevor die Einreiseerlaubnis erteilt wurde.



Also erkundige dich beim Ausländeramt. Es kommt ganz auf die Nationalität an. In unserem Fall dauern die Vorbereitungen immer so ca. um die 4 Monate.
Jimmy Minson
2015-12-21 12:25:54 UTC
hallo. ich möchte die mutter meines freundes einladen. sie kommt aus afghanistan. was benötige ich dafür. kann jemand helfen
?
2006-09-15 10:36:07 UTC
aAus ihrer Frage ist zu entnehmen das der Gast aus einem Land stammt welches für die Einreise nach Eu_Land eine Aufenthaltserlaubnis benötigt.Diese AE/SV (Aufenthaltserlaubnis als Sichtvermerk) ist vor der Einreise bei der dt.Botschaft des Gastes zu beantragen.Eine Einladung z.B. zu einem Kongress o.ä. wird in aller Regel positiv beschieden werden.Bei Privateinladungen zu touristischen Zwecken liegt der
gummibaer37
2006-09-15 07:49:24 UTC
Was Uli geantwortet hat war schon sehr gut. Der Sinn der Verpflichtungserklärung liegt darin, dass du im Zweifelsfalle für alle Kosten aufkommen mußt, die der Öffentlichkeit sonst entstehen würden.

Also mußt du nachweisen, dass du genug verdienst und genug Wohnraum zur Verfügung hast. Eine Krankenversicherung für deinen Besuch ist gesetzlich vorgeschrieben. Wo der abgeschlossen wird, ist dir freigestellt. Im Ausland ist er oft billiger.

Falls du nicht genug verdienst, kannst du auch angeben, dass dein Besuch alles selbst bezahlt. Aber je nachdem, aus welchem Land dein Besucher kommt, macht die Botschaft entsprechend grosse Schwierigkeiten, selbst wenn dein Besucher gut verdient und auch familiäre Bindungen im Heimatland nachweist. Es ist also immer besser, wenn der Gastgeber genug verdient.

Normalerweise kann man ein Visum zum Besuch für 3 Monate bekommen. Viese Botschaften stellen trotzdem das Visum nur für einen Monat aus. Du kannst es aber im Bürgerbüro dann entsprechend verlängern lassen. Am besten, du legst dann das Rückflugticket und die Krankenversicherung vor.

Die nächste Schwierigkeit ist, dass je nach Land dein Besucher erst Monate später bei der deutschen Botschaft sein Visum bekommt. Da sollte er sich mal bei seinen Landsleuten erkundigen. Manche holen sich erst einen Termin bei der Botschaft, weil die Verpflichtungserklärung nicht älter als 3 Monate alt sein darf.
Wisdom75
2006-09-15 02:59:42 UTC
Es gibt einmal die Möglichkeit mit einem Einkommensnachweis, wobei hier auch Mietvertrag und verschieden anders abgefragt wird, oder aber auch mit einem entsprechenden Sperrvermerk auf ein Sparkonto.



Hierfür eröffnest du ein Sparkonto in Höhe des von der Ausländerbehörde festgelegten Betrages (Kommt auf Länge des Aufenthaltes und Anzahl der Personen (Eltern, Kinder) an). Frag einfach mal bei der Ausländerbehörde nach.



Dann lässt du ein Sperrvermerk (Text hierfür liefert dir die Ausländerbehörde) hierauf anbringen. Nimmst das Sparbuch wieder mit zur Ausländerbehörde und füllst dort das Formular aus. Stempel...



Alles in allem ein guter Vormittag geht dabei drauf.



Dann schickst du das Original zu der Familie die du einlädst und diese geht mit dem Original zur deutschen Botschaft und erhält dort dann ein Visum. (Zeit liegt am Postweg)



Wenn die Gastfamilie hier ist...gehst du mit einem von den Eltern zur Ausländerbehörde und der Eingeladene erhält dort ein Papier, dass er entweder bei der Ausreise am Zoll oder bei der deutschen Botschaft in seinem Land wieder abgibt.



Ein paar Tage später kannst du dann zur Ausländerbehörde wieder gehen und die bestätigt dir dann, dass der Sperrvermerk auf dem Sparbuch wieder aufgehoben werden kann.



Nun kannst du das Geld wieder für andere Zwecke nutzen.



Eine Versicherung wird nicht immer verlangt, ist aber oft sinnvoll, da man nicht weiss was alles passieren kann, und man sonst die hohen Kosten (z.B. eines Krankenhausaufenthaltes) selbst tragen muss!
tommes183
2006-09-15 02:40:27 UTC
Eine Erklärung in der du dich verpflichtest, den Einzuladenden auf eine festgelegte Zeit bei dir aufnimmst, für ihn Sorge trägst und für seine Kosten aufkommst etc. Inhalte beim Bürgeramt. Diese Erklärung muss unterschrieben sein und die Unterschrift in 99% der Fälle von einem deutschen Notar beglaubigt sein!!!
dr_chkdsk
2006-09-15 02:35:01 UTC
Das kommt darauf an, aus welchem Land der Eingeladene kommt.

Eine Versicherung musst du nicht abschließen, aber es wird empfohlen. Weil wenn du eine Verpflichtungserklärung abgegeben hast, haftest du für alle Schäden. Die Bearbeitung geht recht flott. Aber das kommt auf das Amt an. in einem Fall, den ich privat kenne, ging es innerhalb von wenigen Tagen. Einkommensnachweis war nicht erforderlich. Aber frag doch am besten im Bürgerbüro nach, die haben den aktuellsten Stand...
Nelllllla
2006-09-15 02:33:15 UTC
Erstmal jemanden den man einladen kann... ;-)



Frag doch mal auf der entsprechenden botschaft nach!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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