Wie bei vielen anderen Antwoten..Wo Licht ist ,ist auch Schatten.
Es bestehen neben der erwähnten Form Telefonbuch noch weitere Möglichkeiten an die Anschrift zu gelangen.
1.Sofern der Deutsche in Spanien --RESIDENT--ist können sie ,sofern sie einen pfändbaren Titel o.ä.haben (Unterhaltsklage zB) bei der Guardia Civiel nachfragen.
2.Sofern der Betreffende einen Pkw mit span.Kennzeichen auf seinen Namen zugelassen hat,können sie bei der TRAFFICO nachfragen.
3.Sofern der Betreffende schon einmal konsularische Hilfe (zB neuer Reisepass) in Ansprch genommen hat,können sie bei der deutschen Botschaft/Konsulat,nachfragen.
4.Sofern der Betroffene dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen gem.§ 6 EU-_EWR unterliegt (zB Pensionär) erhaten die Auskunft von der Hacienda. de Finances(span.Finanzamt)
5.Hat der Betroffene Grundbesitz so erhalten sie Auskunft von der-Cedula de Habididad-(Grundbuchamt)
Dieses setzt allerdings in allen Fällen ein Gerichtsurteil oder ein begründetes Anliegen,zB.die Suche nach Erben,voraus.Die deutsche Botschaft in Madrid erteilt hierzu gerne weitere Ausküfte.
Bei privaten Anliegen sollte sie wenn der Betroffene auf dem span.Festland wohnt in der Zeitung CBN CSN (Costa Blanca News-Costa del Sol News) eine Annonce in die Rubrik Diverses ,setzen.
Weiterhin bieten in den letzten Jahren in dieser Zeitung "Problemlöser" ihre Dienst an.Diese sprechen zumeist mit starkem osteuropäischen Akzent.Ihre Hauptaufgabe ist das Aufspüren säumiger Zahler und Verbessern derer Zahlungsmoral.Allerdings solten die in Rede stehenden Beträge auch einen Einsatz rechtfertigen.Aus Erfahrung weis ich,das hier 50% der eingetriebenen Summe als Bearbeitungsgebühr anfallen.
Dieser Personenkreis entammt zumeist aus dem Umfeld Osteuropäischer( ehemaliger) Geheimdienste.Diese haben Möglichkeiten ,die da höchst illegal,hier nicht erörtert werden können.
Viel Erfolg.
Sollten sie ihre Frage präzisiern könnte ich ihnen evtl.noch weitere Tipps geben.