Wie wäre es denn mit einer Aufenthaltserlaubnis?
Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Israel, Japan, Neuseeland, der Schweiz (und natürlich der EU) können auch ohne ein Visum eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Alle anderen Nationalitäten müssen vor der Einreise zunächst ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen (diese Option ist auch für US-Bürger möglich). Wer in Deutschland arbeitet und in einem der Nachbarstaaten wohnt, sollte die Aufenthaltsgenehmigung am Ort des Arbeitsplatzes beantragen.
Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einige oder alle der folgenden Dokumente:
* einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
* zwei Passfotos
* einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
* eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
* einen Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten (Finanzierungsnachweis). Bei Angestellten ist dies eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, bei Studenten ein entsprechender Nachweis über Barmittel (ca. 700 pro Monat). Selbständige müssen keinen Finanzierungsnachweis erbringen.
* ein "Gesundheitszeugnis" für die Aufenthaltserlaubnis, das von jedem deutschen Arzt oder Gesundheitsamt ausgestellt werden kann.
* ein Führungszeugnis, welches Sie von Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat erhalten.
Je nach Zweck Ihres Aufenthaltes müssen Sie zudem folgende Nachweise erbringen:
* Angestellte: einen Nachweis Ihrer Anstellung oder eines Arbeitsangebots (i.d.R. ein Brief Ihres künftigen Arbeitgebers)
* Studenten: eine Immatrikulationsbescheinigung
* Selbständige: einen Nachweis Ihres Status, z.B. einen Mitgliedschaftsnachweis einer Kammer oder Handelsvereinigung, eine Umsatzsteuer-Nummer oder ein Eintrag im Handelsregister
* Grenzarbeiter (Angestellte, die in Deutschland arbeiten, aber in einem angrenzenden EU-Staat leben und dorthin mindestens einmal wöchentlich zurückkehren): eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages und einen Nachweis Ihrer Anmeldung in Ihrem Wohnort
Bevor Sie das Ausländeramt persönlich aufsuchen, sollten Sie sich nach dem letzten Stand der Vorschriften erkundigen. Ein Ausländeramt ist nicht gerade ein angenehmer Ort. Versichern Sie sich daher, dass Sie sämtliche Dokumente gleich bei Ihrem ersten Besuch mithaben, da Sie ansonsten ein zweites Mal persönlich erscheinen müssen. Da die meisten Ausländerbehörden nachmittags geschlossen sind, sollten Sie sich zudem vorab nach den Öffnungszeiten erkundigen.
Bereiten Sie sich auf eine lange Wartezeit vor - in der Regel können Sie das Ausländeramt schon von weitem an den langen Warteschlagen erkennen. Versuchen Sie daher, so früh wie möglich zu kommen und nehmen Sie sich ein gutes Buch zur Ablenkung mit.
Sobald Sie an der Reihe sind, werden Sie für ein kurzes Interview aufgerufen. Der zuständige Beamte wird nun Ihre Dokumente auf Vollständigkeit überprüfen. Falls etwas fehlt, werden Sie hierauf hingewiesen und müssen an einem anderen Tag wiederkommen.
Der Antrag für einen Aufenthaltsgenehmigung wird i.d.R. innerhalb von ein bis zwei Wochen bearbeitet. Für diese Zeit erhalten Sie einen vorläufigen Nachweis über Ihren Antrag.
Beachten Sie, dass Ihre Aufenthaltsgenehmigung nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass gültig ist. Falls Ihr Reispass während Ihres Aufenthalts in Deutschland ausläuft, sollten Sie auf jeden Fall vor dem Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung einen neuen Pass besorgen, da Sie sonst nach der Ausstellung des neuen Passes eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen.