Hi ich habe eine gute denk Frage an euch, nehmen wir an ich bin Iraker und werde vom BND verfolgt bzw vom BKA wegen keine ahnung verbreitung von schlimmen Dingen (Morddrohungen) und ich flüchte dann in eine diplomatische Einrichtung die mich dann beschützt da es ja laut deutschen Gesetz zum Exterriotalen Gebiet gehört, darf die Bundesrepublik Deutschland verlangen das ich von der Botschaft oder Konsulat übergeben werde und somit dem Haftrichter übermittelt werden.